Brief an die Schulgemeinde
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Beratung bei Nöten und Sorgen
21. März 2020
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Neuer Zeitplan für schulische Abschlussprüfungen in Nordrhein-Westfalen
27. März 2020
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27. März 2020

Liebe Eltern, liebe Schülerinnen und Schüler,

ich hoffe sehr, dass es Ihnen und euch gut geht und dass ihr, liebe Schülerinnen und Schüler, mit den Lernmaterialien zurechtkommt und trotz der Umstände eine gute Zeit habt.

Zum Glück können wir noch Mails und Briefe schreiben, Nachrichten verschicken und miteinander telefonieren. Ich freue mich, gelegentlich von dem einen oder anderen zu hören, und es ist schön, wenn ich von weitem ein bekanntes Gesicht auf der Straße erblicke und wir uns ein paar aufmunternde Worte zurufen. Ich vermisse den Schulbetrieb und hoffe sehr, dass nach den Osterferien die Schule wieder öffnet, und wir zu unserem normalen Alltag zurückkehren können. Aber in diesen Zeiten fragt man sich, was überhaupt noch normal ist.

Auch wenn wir momentan keine Gespräche in der Schule führen können, sind wir bei Problemen für Sie und euch da. Unser Beratungsteam steht Ihnen und euch auch in dieser Zeit in besonderer Weise als Ansprechpartner zur Verfügung. Auf der Homepage finden Sie Informationen mit entsprechenden Kontaktmails.

Was das Abitur betrifft, so wird im Moment noch daran festgehalten, es zum geplanten Termin stattfinden zu lassen. Wir müssen abwarten, wie sich die Dinge entwickeln.

Gestern gab es eine weitere Mail vom Schulministerium, da es Veränderungen bei der Notfall- betreuung gibt.

Ab dem 23.März 2020 wird die bestehende Regelung erweitert: Einen Anspruch auf Notbetreuung haben alle Beschäftigten unabhängig von der Beschäftigung des Partners oder der Partnerin, die in kritischen Infrastrukturen beschäftigt sind, dort unabkömmlich sind und eine Betreuung im privaten Umfeld nicht gewährleisten können.

Link zum Formular: https://www.schulministerium.nrw.de/docs/Recht/Schulgesundheitsrecht/Infektionsschutz/300-Coronavirus/Antrag-auf-Betreuung-eines-Kindes-waehrend-des-Ruhens-des-Unterrichts.pdf

Ebenfalls ab dem 23. März 2020 bis einschließlich 19. April 2020 wird der zeitliche Umfang der Notbetreuung ausgeweitet. Ab dann steht die Notbetreuung bei Bedarf an allen Tagen der Woche, also auch samstags und sonntags, und in den Osterferien grundsätzlich mit Ausnahme von Karfreitag bis Ostermontag zur Verfügung.

Kolleginnen und Kollegen haben sich bereits gemeldet, um eine Notfallbetreuung stattfinden lassen zu können. Auch die Ganztagsbetreuung kann bei Bedarf stattfinden.

Falls Sie die Notfallbetreuung für Ihre Kinder aus den 5. und 6. Klassen in Anspruch nehmen möchten, wenden Sie sich bitte an die Klassenlehrerin und den Klassenlehrer Ihrer Klasse. Sie können auch im Sekretariat anrufen, das von Montag bis Freitag besetzt ist.

Weitere Informationen finden sich auf der Seite des Schulministeriums:

https://www.schulministerium.nrw.de/docs/Recht/Schulgesundheitsrecht/Infektionsschutz/300-Coronavirus/index.html

Ich wünsche Ihnen und euch alles Gute und grüße Sie und euch ganz herzlich,

Anja Veith-Grimm