Wichtige Hinweise zur Notbetreuung während der Schulschließung
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Schulschließung in NRW
13. März 2020
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Beratung bei Nöten und Sorgen
21. März 2020
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Liebe Eltern,

was das Betreuungsangebot der Kinder der 5. und 6. Klassen für die Zeit bis zu den Osterferien betrifft, möchte ich Sie darauf hinweisen, dass dieses Angebot nur für unentbehrliche Schlüsselpersonen gilt. Das sind Angehörige von Berufsgruppen, deren Tätigkeit der Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung sowie der medizinischen und pflegerischen Versorgung der Bevölkerung und der Aufrechterhaltung zentraler Funktionen des öffentlichen Lebens dient.

Dazu zählen insbesondere:

Alle Einrichtungen, die der Aufrechterhaltung der Gesundheitsversorgung und der Pflege sowie der Behindertenhilfe, Kinder- und Jugendhilfe, der öffentlichen Sicherheit und Ordnung einschließlich der nichtpolizeilichen Gefahrenabwehr (Feuerwehr, Rettungsdienst und Katastrophenschutz), der Sicherstellung der öffentlichen Infrastrukturen (Telekommunikationsdienste, Energie, Wasser, ÖPNV, Entsorgung), der Lebensmittelversorgung und der Handlungsfähigkeit zentraler Stellen von Staat, Justiz und Verwaltung dienen.

Die Notwendigkeit einer außerordentlichen schulischen Betreuung von Kindern “unentbehrlicher Schlüsselpersonen” ist durch eine schriftliche Bescheinigung des Arbeitgebers oder Dienstvorgesetzten nachzuweisen. Die Bescheinigung ist bis spätestens Dienstag, 17. März, in der Schule abzugeben.

Sie werden dann informiert, ob für ihr Kind das Angebot der Notbetreuung gilt. Unter folgendem Link können Sie die Informationen der Stadt Köln nachlesen: LINK

Im Anhang finden Sie außerdem schon gesondert die schriftliche Bescheinigung, die auszufüllen ist, wenn Sie die Notfallbetreuung in Anspruch nehmen möchten.

Mit freundlichen Grüßen

gez. Anja Veith-Grimm