Information: Hygieneregeln + Kurzstunden
Informationen
Öffnung der Schule
4. August 2020
Einschulung der 5ten Klassen
12. August 2020
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Öffnung der Schule
4. August 2020
Einschulung der 5ten Klassen
12. August 2020

Liebe Schulgemeinde,

morgen geht endlich die Schule los und alle Vorbereitungen sind getroffen.

Aufgrund der hohen Temperaturen werden wir gemeinsam mit dem Gymnasium Thusneldastraße einen Kurzstundenplan fahren, d.h. alle Stunden finden statt und werden auf 30 Minuten gekürzt. Dieser Plan gilt zunächst bis Freitag, den 14.08.2020. Das Zeitraster wird auf unserer Homepage veröffentlicht.

Hygieneregeln für die kommenden Wochen

Maskenpflicht und Abstandsregeln

Im gesamten Schulgebäude und auf dem Schulgelände gilt während des Unterrichts, in den Pausen und während der Freistunden zwingend die Pflicht zum Tragen einer geeigneten Mund-Nase-Bedeckung. Wir empfehlen wiederverwendbare, waschbare Stoffmasken anzuschaffen und Ihren Kindern zwei pro Tag mitzugeben, damit diese auch einmal gewechselt werden können. Die Eltern sind für einen hygienisch einwandfreien Umgang mit den Masken verantwortlich (Reinigung etc.) Die Mund-Nase-Bedeckung muss während der gesamten Schulzeit getragen werden, besonders dann, wenn nicht sichergestellt werden kann, dass der Mindestabstand von 1,5 m eingehalten werden kann. Unter besonderen pädagogischen und sonstigen Bedingungen kann im Ausnahmefall die Lehrkraft zeitweise und begrenzt das Absetzen der Maske erlauben.

Weitere Hinweise zum Umgang mit Mund-Nase-Bedeckungen entnehmen Sie bitte der Information auf folgender Seite: https://www.infektionsschutz.de/fileadmin/infektionsschutz.de/Downloads/Merkblatt-Mund-Nasen-Bedeckung.pdf

Toilettenbesuche sollen entgegen der in Schulen üblichen Praxis ab sofort nach Möglichkeit während (!) der Stunden erfolgen, um ein vermeidbares Gedränge in den beiden Vormittagspausen auf den Toilettenablagen zu vermeiden.

Lehrkräfte können unter Einhaltung des Mindestabstands im Unterricht die Masken zeitweise absetzen. Dies dient z.B. im Fremdsprachenunterricht der Verständlichkeit und dem Sprachvorbild. Schülerinnen und Schülern kann dies im Einzelfall auch erlaubt werden, wenn z.B. Prüfungssituationen oder bestimmte Unterrichtseinheiten dies erforderlich machen, aber nur, wenn der Mindestabstand eingehalten werden kann!

Sollte sich ein Schüler oder eine Schülerin nicht an die Maskenpflicht halten, wird er oder sie vom Unterricht ausgeschlossen. Für den Notfall hält das Sekretariat einen Reservevorrat an Einmal-Masken bereit.

Zum Sportunterricht  werden den Schülerinnen und Schülern von den unterrichtenden Kolleginnen und Kollegen konkrete Verhaltensregeln mitgeteilt. Bitte geben Sie Ihrem Kind ein Behältnis (Tüte, Dose – mit Namen beschriftet) mit, in dem die Maske gelagert werden kann.

Raum-Regelungen

Der Unterricht erfolgt im Klassen- und Kursverband wie vor der Corona-Krise. Der Unterricht findet auch wieder in den entsprechenden Fachräumen statt. Dort wird es eine feste, schriftlich fixierte Sitzordnung geben, die streng einzuhalten ist. Die Anwesenheit wird regelmäßig im Klassenbuch/Kursheft dokumentiert.

Auf ein regelmäßiges und häufiges Lüften/Stoßlüften ist zu achten (auf jeden Fall in allen Pausen, aber auch während des Unterrichts). Dazu sind in jedem Raum zwei Fenster zu öffnen. Die Oberstufenräume bleiben bis auf Weiteres geschlossen.

Die Pausenaufsichten werden intensiviert, um die Einhaltungen der Abstandsregeln und der Maskenpflicht zu überprüfen und sicherzustellen. Dies ist bei rund 700 Schülern eine große Herausforderung und erfordert Kooperation, Einsicht, Rücksichtnahme und Disziplin von allen Beteiligten. In den Pausen kann gegessen werden, sofern der Abstand zu Mitschülerinnen und Mitschülern eingehalten wird. Die Oberstufenschüler nutzen während der Pausen den Bereich des Schaurteplätzchens, sodass die Schülerinnen und Schüler der Klassen 5 – 9 ausreichend Platz auf dem Schulhof haben.

Weiterhin können Lehrerinnen und Lehrer nach eigenem Ermessen während des Unterrichts kurze Pausen auf dem Schulhof einlegen, damit dort „durchgeatmet“ werden kann.

Die Mensa öffnet ab sofort. Verhaltensregeln hierzu werden den Schülerinnen und Schülern zu Schulbeginn von der Mensaleitung bzw. den Klassenlehrerinnen und Lehrern mitgeteilt. Der Verzehr in der Mensa ist nur in der Mittagspause möglich.

Aufgrund des Kurzstundenplans ist der Kiosk von Mittwoch bis Freitag geschlossen. Allerdings bietet die Mensa  sowohl nach der 4. als auch nach der 5. Stunde ein Stück Pizza an, das die Schülerinnen und Schüler direkt bar bezahlen können.

Handhygiene

Vor Beginn des Unterrichts sollen in den Klassenzimmern die Hände gewaschen werden. Die Klassenräume werden nach dem Unterricht nicht abgeschlossen, sodass bereits vor Beginn des Unterrichts das Waschbecken genutzt werden kann. Dies kann leise auch in den ersten Minuten des Unterrichts erfolgen.

Testungen und Krankheitssymptome

Sofern die Familien die Möglichkeit haben, sich testen zu lassen, kann dies für uns alle hilfreich sein. Auch Lehrerinnen und Lehrer können sich alle 14 Tage testen lassen.

Wer seinen Urlaub in einem Risikogebiet verbracht hat, bzw. sich in den 14 Tagen vor der Einreise nach Deutschland in einem Risikogebiet aufgehalten hat, muss nach der Testpflichtverordnung des Bundesministeriums für Gesundheit auf Anforderung des zuständigen Gesundheitsamtes oder der sonstigen vom Land bestimmten Stelle entweder ein negatives Testergebnis auf SARS-CoV-2 nachweisen oder innerhalb von 14 Tagen nach der Einreise einen Test machen. Weitere Informationen finden Sie unter https://www.bundesgesundheitsministerium.de/coronavirus-infos-reisende/faq-tests-einreisende.html

Alle Eltern und volljährigen Schülerinnen und Schüler bitten wir dringlich darum, auch bei leichten Anzeichen eines Infektes (Erkältungssymptome wie Halsschmerzen, Kopfschmerzen, Schnupfen, Beeinträchtigung des Geschmacksinns …) sofort zu Hause zu bleiben, beziehungsweise den laufenden Unterrichtsbesuch abzubrechen. Sollten sich die Symptome innerhalb eines Tages legen, kann die Schule wieder besucht werden. Ansonsten empfehlen wir dir ärztliche Abklärung. Dies gilt natürlich gleichermaßen für alle Lehrkräfte und für die weiteren Mitarbeiter der Schule.

Herzliche Grüße

Anja Veith-Grimm