Regeln für den Hygiene- und Infektionsschutz in und außerhalb der Klassenräume
Informationen
Coronavirus: Positiver Fall
25. August 2020
Mintwettbewerb am Schaurte
6. September 2020
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25. August 2020
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6. September 2020
  • Außerhalb der Klassenzimmer, auf Fluren, Gängen und dem Schulhof besteht grundsätzlich eine Maskenpflicht. 
  • Für die Zeit von Corona sind wir zum Prinzip der Klassenräume zurück- gekehrt, damit Schüler*innen weniger häufig die Räume wechseln.
  • Befindet sich eine Person (Lehrer*in oder Schüler*in) im Raum, die an einer Vorerkrankung leidet, sollten alle im Raum befindlichen Personen aus Rücksichtnahme freiwillig eine Maske tragen.
  • Alle Schüler*innen dürfen nur dann die Masken abnehmen, wenn alle Personen im Raum am Platz sitzen. Es ist jedoch den Schüler*innen freigestellt, auch während des Unterrichts weiterhin die Maske zu tragen. 
  • Es wird die Einrichtung einer „Sprechzone“ an der Tafel oder am Lehrerpult mit Abstand zu den Sitzplätzen empfohlen, so dass von dort z.B. längere zusammenhängende Beiträge von allen am Unterricht beteiligten Personen geleistet werden können. 
  • Auf dem Schulhof darf unter Einhaltung des Mindestabstands zum Essen und Trinken die Maske abgenommen werden.